Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen

Allgemeines
1. Für alle von uns ausgeführten Lieferungen gelten die nachstehenden Lieferbedingungen.
2. Frühere Preislisten werden mit Erscheinen neuer Preislisten ungültig.
3. Die ausgezeichneten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
4. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, können gegen Nachname ausgeführt werden.
5. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 14 Tagen nicht überschritten werden. Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so werden bankübliche Zinsen berechnet.
6. Für das nachträgliche Umschreiben von Rechnungen wird eine Aufwandsgebühr von 15 € netto berechnet.

Versand und Verpackung
6. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten, Baumschulkisten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers zurückgeführt werden.
7. Die Anlieferung per LKW kann nur über freibefahrbare Straßen erfolgen.
8. Die Anlieferung ist kostenpflichtig und erfolgt Abladung Bordsteinkante. Ausnahmen müssen im Vorfeld besprochen und schriftlich niedergelegt werden.

Ladung und Ladungssicherung
9. Der Käufer ist selbst für die Ladungsmenge, Gewicht und die richtige Befestigung verantwortlich.

Reservierungen und Bestellungen
10. Reservierungen werden nur zwei Wochen aufrecht erhalten, danach stehen die Pflanzen wieder zum freien Verkauf. Längere Reservierungen müssen mit dem Verkäufer abgestimmt und ein Abholtermin festgelegt werden. Gegebenenfalls muss eine Anzahlung von 50 % des Verkaufspreises erfolgen.
11. Ware die von uns durch Handel erworben wurde, muss von dem Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden. Ausnahmen gelten nur bei sichtlichem Qualitätsmangel. Vorbestellungen müssen ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden. Falls die Pflanzen länger als vereinbart von uns versorgt (gegossen, gelagert, etc.) werden müssen, behalten wir uns eine Versorgungspauschale, je nach Aufwand, vor.

Eigentumsvorbehalt
12. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher diesem gegen den Besteller zustehenden Forderungen, bzw. bis zur Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel und Schecks. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Pflanzen so zu lagern, einzuschlagen oder bis zur Weiterveräußerung so einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als vom Lieferanten gekommen erkennbar sind.
13. Die unter dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehenden Pflanzen werden im Falle des Einpflanzens durch den Besteller nicht wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens.
14. Vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungseignung unzulässig. Im Falle gleichwohl erfolgender Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe der ausstehenden Forderungen des Lieferanten an den Lieferanten ab.

Gewährleistung
15. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorte und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr bei Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredelungsunterlagen und Jungpflanzen übernimmt der Lieferant Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.
16. Eine Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden.
17. Mängel sind schriftlich binnen einer Frist von 7 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar geworden sind. Bei vorliegen eines Mangels hat der Lieferant das Recht, nach seiner Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder auf Minderung oder Wandlung zu erkennen. Wird eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen und entscheidet sich der Lieferant auch nicht für Wandlung oder Minderung, oder weist die Ersatzlieferung ihrerseits einen Mangel auf, so kann der Besteller seinerseits die Wandlung oder Minderung erklären.
18. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten gegeben, es sei denn, es besteht ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.

Ersatz
19. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen, gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
20. Bei allen Baumschulpflanzen können als Ersatz für Güteklasse A Pflanzen der Güteklasse B zu dem hierfür gültigen Preis geliefert werden, falls dies nicht ausdrücklich verbeten ist.

Maße
21. Maße sind, sofern es sich um Stammumfang, Höhe und Breite handelt, nur annährend anzugeben, kleine Abweichungen nach unten oder nach oben sind zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
22. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der Niederlassung des Lieferbetriebes, sofern in den Lieferbedingungen des einzelnen Lieferbetriebes keine besonderen Bestimmungen hierfür getroffen sind.

Mündliche Vereinbarungen
23. Von den vorstehenden Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie sonstige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.

Schiedsgericht
24. Bei fachlichen Streitigkeiten (z. B. Pflanzenqualität, Verpackung, verspätete Lieferung) zwischen Mitgliedern des BdB entscheidet das Bundesschiedsgericht endgültig. Streitigkeiten rechtlicher Art (z. B. Preisvereinbarungen, Zahlungen usw.) entscheidet das ordentliche Gericht.

Unsere Öffnungszeiten :
März – November
Mo.-Fr. 8-12 Uhr, 13-18 Uhr, Sa. 8-14 Uhr
Dezember-Februar
Mo.-Fr. 8-12 Uhr, 13-17 Uhr, Sa. 8-13 Uhr

Im Emsbühl 1 (Nähe Zündhütle)
76227 Karlsruhe
Tel. 0721 40 19 10
Fax 0721 40 78 03
Mail info@baumschulen-stoll.de